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  Energieausweis und EnEV 2007
Für die meisten Gebäude ist in Zukunft der Energieausweis Pflicht. Vermieter und Verkäufer von Wohnungen und Häusern müssen dann dem Käufer bzw. Mieter einen Energieausweis vorlegen. Der Energieausweis für Gebäude ist bereits seit Einführung der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) für Neubauten verpflichtend. Durch die EU-Richtlinie vom 16.12.2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist er eigentlich ab Jahresbeginn 2006 auch für die meisten Gebäude des Bestandes vorgeschrieben. Die Verabschiedung der neuen Energieeinspar-Verordnung hatte sich aber lange verzögert. Am 27. Juni 2007 wurde sie schließlich vom Bundeskabinett verabschiedet. Damit wird der Energieausweis verpflichtend eingeführt. Die Verordnung wird demnächst im Bundesgesetzblatt verkündet und soll voraussichtlich am 1. Oktober 2007 in Kraft treten.

Die Einführung eines Energieausweises ermöglicht die energetische Bewertung von Gebäuden und schafft damit einen standardisierten Qualitätsnachweis bei Verkauf oder Vermietung. Damit ermöglicht der Energieausweis Eigentümern und Vermietern, die in die energetische Sanierung ihres Gebäudes investiert haben, sich am Markt gegenüber Mitbewerbern zu profilieren und mit der Energieeffizienz ihres Gebäudes zu werben. Auch für Mieter und Käufer ist der Energieausweis eine wichtige Entscheidungshilfe.

Mit der Einführung des Energieausweises stellen sich aber einige Fragen:

Für welche Gebäude?

Der Energieausweis wird für alle Gebäude Pflicht. Ausgenommen sind davon nur Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.

Wie sieht er aus?

Wie ein Energieausweis erstellt werden muss und wie er die Ergebnisse darzustellen hat, ist in der Energieeinsparverordnung und ihren Anlagen geregelt.

Wer stellt ihn aus?

Der Kreis der Ausstellungsberechtigten ist in § 21 der Energieeinsparverordnung geregelt.

Was kostet er?

Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises sind abhängig davon, ob ein einfacher verbrauchsorientierter Ausweis oder der umfangreichere bedarfsorientierte Energiepass erstellt wird.

Energiepolitische Ziele?

Die energetische Modernisierung des Wohnungsbaubestandes ist eine Maßnahme um steigenden Energiekosten und zu hohem CO2-Ausstoß zu begegnen.

  Für welche Gebäude?
Ein Energieausweis ist zu erstellen bei Errichtung eines Gebäudes. Hierfür ist ein Energiebedarfsausweis notwendig (Siehe § 16 Abs. 1 der EnEV 2007). Neu ist mit der Energieeinsparverordnung 2007, daß auch für bestehende Gebäude im Falle des Verkaufs oder der Vermietung ein Energieausweis zu erstellen ist (Siehe § 16 Abs. 2 der EnEV 2007). Diese Vorschrift gilt auch für Eigentumswohnungen.

In öffentlichen Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 1.000 m² muss der Energieausweis zusätzlich an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle präsentiert werden.

Ausgenommen von der Ausweispflicht sind nur Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.

  Wie sieht er aus?
Wie sieht der Energieausweis genau aus bzw. welche Anforderungen muss er erfüllen?

Der Energieausweis ist ein Mittel zur Kennzeichnung der energetischen Qualität eines Gebäudes. Dabei werden Gebäudeform, Bau- und Anlagentechnik objektiv beurteilt und dokumentiert. Diese Kennzeichnung ermöglicht allgemeinverständlich den Vergleich von Gebäuden.

Grundsätzlich gibt es für die Erstellung eines Energieausweises zwei mögliche Herangehensweisen:

1. bedarfsorientiert
2. verbrauchsorientiert

Bis zum 30. September 2008 besteht für die Eigentümer Wahlfreiheit zwischen den beiden Varianten. Ab dem 1. Oktober 2008 gilt folgendes:

1. Jeder Eigentümer kann für sein Gebäude einen bedarfsorientierten Energieausweis erstellen lassen.
2. Ein verbrauchsorientierter Ausweis kann für solche Gebäude erstellt werden, die
  • mindestens fünf Wohnungen haben, oder
  • weniger als fünf Wohnungen haben und der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde, oder
  • das Gebäude bereits nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet wurde.

1. Der bedarfsorientierte Energiepass

Der Energiepass enthält alle Angaben zum Gebäudestandort, der Gebäudenutzung, normiertem Nutzerverhalten und normierter Meteorologie. Er ermöglicht Mietern bzw. Käufern von Gebäuden einen Überblick über den zu erwartenden Energieverbrauch.

Ein Energiepass nach EnEV orientiert sich am Energiebedarf des Gebäudes.

Der bedarfsorientierte Energiepass ist bereits seit Inkrafttreten der bisherigen Energieeinsparverordnung (EnEV) Pflicht im Falle von Gebäudeneubau und -modernisierung. Mit der Änderung der EnEV im Jahr 2007 werden Bestandsgebäude ebenfalls diese Energiepässe benötigen.

Der Energieausweis gibt Antworten auf Detailfragen wie den Zustand der Gebäudehülle, die Energieverluste der Heizungsanlage, die Höhe der CO2-Emissionen und die Höhe des Gesamtenergiebedarfs. Weiterhin sind im Energieausweis Modernisierungsvorschläge aufgeführt, die eine bessere Klassifizierung des Gebäudes bewirken.

Die notwendige Datenaufnahme erfolgt im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung. Hierbei wird das Gebäude umfassend erfasst:

  • Qualitäten und Abmessungen von Wänden, Decken, Fenstern usw.
  • Zustand von Heizungsanlage und Wärmeverteilung
  • Verbrauchsabrechnungen, Schornsteinfegerprotokoll usw.

Mit den ermittelten Daten wird vom Aussteller der Energiepass erstellt. Bei der Übergabe des Passes werden dem Hausbesitzer die Ergebnisse und die Modernisierungstipps erläutert.

2. Der verbrauchsorientierte Energieausweis

Der verbrauchsgestützte Energieausweis, wie er von den Wohnungsbauunternehmen bevorzugt wird, misst lediglich den Energieverbrauch. Über die verbrauchte Energiemenge, die beheizte Grundfläche des Gebäudes, sowie den Klimafaktor lässt sich recht einfach ein Kennwert für das Gebäude berechnen. Der Klimafaktor dient dazu, die verbrauchte Energie in Relation zu den tatsächlichen meteorologischen Randbedingungen des Gebäudestandortes zu setzen.

Da die verbrauchsorientierte Kennwertberechnung stark abhängig vom Nutzerverhalten ist, kann dieses Verfahren erst ab einer bestimmten Nutzeranzahl verwendet werden.


Möglichkeiten und Chancen des Energieausweises

Eine Möglichkeit der Kennzeichnung ist die Einordnung entlang eines Farbverlaufs, wie er auch durch die Energieeinsparverordnung 2007 vorgesehen ist.




Die Vor- und Nachteile von verbrauchsorientiertem und bedarfsorientiertem Ausweis laut Deutscher Energieagentur (dena):

Welcher Energieausweis die besseren Prognosen über den Energiebedarf bei Bestandsgebäuden liefert, ist nicht einfach zu sagen. Beide Varianten können für ein und dasselbe Gebäude völlig unterschiedliche Werte liefern.

Verbrauch Bedarf
Keine Detailaufnahme nötig, Abrechnungsunternehmen als mögliche Dienstleister,
Bei monatlicher Messwertaufnahme Detailuntersuchung möglich, Verständlich für die Nutzer.
Normierter Nutzer, Vergleichbarkeit von Gebäuden gewährleistet.

Nutzerverhalten kann nicht genau beziffert werden. Nicht überall Verbrauchsdaten vorhanden, Energetische Bewertung von Einsparmaßnahmen nur bedingt möglich.
Sehr genaue Aufnahme notwendig. Hohe Kosten für den Auftraggeber. Heizkosten nicht abschätzbar. Wenig transparent für die Nutzer. Der Informationsgehalt beider Varianten ist nicht identisch.


Die Erstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises ist wesentlich einfacher zu bewerkstelligen, kann aber natürlich keine detaillierten Ergebnisse liefern, wie es der bedarfsorientierte Pass ermöglicht. Das soll aber nicht heißen, dass ein Verbrauchsausweis lediglich den Energiekennwert eines Gebäudes liefern muss. Eine Begehung des Objektes sollte auf jeden Fall stattfinden und liefert im Ergebnis meist auch erste Anhaltspunkte auf dem Weg zur energetischen Sanierung.

Sind Maßnahmen für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Eigenschaften des Gebäudes (Energieeffizienz) möglich, ist der Ausweisesersteller gehalten, dem Eigentümer mit der Ausstellung eines Energieausweises entsprechende, begleitende Empfehlungen in Form von kurz gefassten fachlichen Hinweisen auszustellen (Modernisierungsempfehlungen).

  Wer stellt ihn aus?

Zur Ausstellung von verbrauchsorientierten Energieausweisen für bestehende Gebäude sind berechtigt

  1. Absolventen von Diplom-, Bachelor- oder Masterstudiengängen an Universitäten, Hochschulen oder Fachhochschulen in
    • den Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik, oder
    • einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt auf einem unter Buchstabe a genannten Gebiet.
  2. Absolventen im Sinne der Nummer 1 Buchstabe a im Bereich Architektur der Fachrichtung Innenarchitektur,
  3. Personen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerwesen die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, sowie Handwerksmeister der zulassungsfreien Handwerke dieser Bereiche und Personen, die auf Grund ihrer Ausbildung berechtigt sind, ein solches Handwerk ohne Meistertitel selbständig auszuüben,
  4. staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker, deren Ausbildungsschwerpunkt auch die Beurteilung der Gebäudehülle, die Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder die Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen umfasst, wenn sie mindestens eine der im folgenden genannten Voraussetzungen erfüllen.

Bedarfsorientierte Energiepässe werden weiterhin nur Bauvorlageberechtigte und andere Sachverständige ausstellen dürfen. Voraussetzung dafür ist

  1. während des Studiums ein Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens oder nach einem Studium ohne einen solchen Schwerpunkt eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in wesentlichen bau- oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus,
  2. eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens, oder
  3. eine öffentliche Bestellung als vereidigter Sachverständiger für ein Sachgebiet im Bereich des energiesparenden Bauens oder in wesentlichen bau- oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus.

Energieausweise werden von den Partnern des Aktionskreises Energie angeboten



  Was kostet er?

Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises sind abhängig davon, ob ein verbrauchsorientierter Energieausweis oder der umfangreichere bedarfsorientierte Energiepass benötigt wird.

Der Preis eines bedarfsorientierten Energiepasses ist von der Größe des Gebäudes abhängig und dürfte für ein Ein-oder Zweifamilienhaus mindestens 300,- Euro kosten.

Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises auf Verbrauchsbasis sind natürlich wesentlich geringer als bei einem Energiepass und dürften sich zwischen 25 - 100,- Euro pro Gebäude belaufen.

Diese Kostenangaben stellen nicht mehr als eine vorsichtige Schätzung dar und können im Einzelfall über- oder unterschritten werden!



  Energiepolitische Ziele?

Die energetische Modernisierung des Wohnungsbaubestandes ist eine Maßnahme, um den steigenden Energiekosten und zu hohem CO2-Ausstoß zu begegnen. Der Energieausweis ist das Instrument, um mehr Transparenz über den energetischen Zustand der bestehenden Wohngebäude zu schaffen.

Der Energieausweis soll dem Hausbesitzer Informationen über die energetische Beschaffenheit der Immobilie geben und somit Investitionsanreize schaffen. Privates Kapital soll damit für Sanierungsmaßnahmen mobilisiert werden.

Der Anteil energetischer Modernisierungsmaßnahmen am gesamten Wohnungsbestand soll damit erhöht werden. Das bedeutet im Enddefekt:

  • mehr Wärmedämmung,
  • bessere Heizungsanlagen,
  • neue, bessere Fenster,
  • verstärkter Einsatz erneuerbarer Energien.


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