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| Energieausweis und EnEV 2007 |
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Für die meisten Gebäude ist in Zukunft der Energieausweis Pflicht.
Vermieter und Verkäufer von Wohnungen und Häusern müssen dann dem Käufer
bzw. Mieter einen Energieausweis vorlegen. Der Energieausweis für Gebäude
ist bereits seit Einführung der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) für
Neubauten verpflichtend. Durch die EU-Richtlinie vom 16.12.2002 über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist er eigentlich ab Jahresbeginn 2006
auch für die meisten Gebäude des Bestandes vorgeschrieben. Die
Verabschiedung der neuen Energieeinspar-Verordnung hatte sich aber lange
verzögert. Am 27. Juni 2007 wurde sie schließlich vom Bundeskabinett
verabschiedet. Damit wird der Energieausweis verpflichtend eingeführt. Die
Verordnung wird demnächst im Bundesgesetzblatt verkündet und soll
voraussichtlich am 1. Oktober 2007 in Kraft treten.
Die Einführung
eines Energieausweises ermöglicht die energetische Bewertung von Gebäuden
und schafft damit einen standardisierten Qualitätsnachweis bei Verkauf
oder Vermietung. Damit ermöglicht der Energieausweis Eigentümern und
Vermietern, die in die energetische Sanierung ihres Gebäudes investiert
haben, sich am Markt gegenüber Mitbewerbern zu profilieren und mit der
Energieeffizienz ihres Gebäudes zu werben. Auch für Mieter und Käufer ist
der Energieausweis eine wichtige Entscheidungshilfe.
Mit der
Einführung des Energieausweises stellen sich aber einige Fragen:
Für
welche Gebäude?
Der Energieausweis wird für alle Gebäude
Pflicht. Ausgenommen sind davon nur Gebäude, die unter Denkmalschutz
stehen.
Wie
sieht er aus?
Wie ein Energieausweis erstellt werden muss und
wie er die Ergebnisse darzustellen hat, ist in der
Energieeinsparverordnung und ihren Anlagen geregelt.
Wer
stellt ihn aus?
Der Kreis der Ausstellungsberechtigten ist in §
21 der Energieeinsparverordnung geregelt.
Was
kostet er?
Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises
sind abhängig davon, ob ein einfacher verbrauchsorientierter Ausweis oder
der umfangreichere bedarfsorientierte Energiepass erstellt wird.
Energiepolitische
Ziele?
Die energetische Modernisierung des Wohnungsbaubestandes
ist eine Maßnahme um steigenden Energiekosten und zu hohem CO2-Ausstoß zu
begegnen.
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| Für welche Gebäude? |
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Ein Energieausweis ist zu erstellen bei Errichtung eines Gebäudes. Hierfür
ist ein Energiebedarfsausweis notwendig (Siehe § 16 Abs. 1 der EnEV 2007).
Neu ist mit der Energieeinsparverordnung 2007, daß auch für bestehende
Gebäude im Falle des Verkaufs oder der Vermietung ein Energieausweis zu
erstellen ist (Siehe § 16 Abs. 2 der EnEV 2007). Diese Vorschrift gilt
auch für Eigentumswohnungen.
In öffentlichen Gebäuden mit
einer Gesamtnutzfläche von mehr als 1.000 m² muss der Energieausweis
zusätzlich an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle
präsentiert werden.
Ausgenommen von der Ausweispflicht sind
nur Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen.
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| Wie sieht er aus? |
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Wie sieht der Energieausweis genau aus bzw. welche Anforderungen muss er
erfüllen?
Der Energieausweis ist ein Mittel zur Kennzeichnung
der energetischen Qualität eines Gebäudes. Dabei werden Gebäudeform, Bau-
und Anlagentechnik objektiv beurteilt und dokumentiert. Diese
Kennzeichnung ermöglicht allgemeinverständlich den Vergleich von Gebäuden.
Grundsätzlich
gibt es für die Erstellung eines Energieausweises zwei mögliche
Herangehensweisen:
1. bedarfsorientiert 2. verbrauchsorientiert
Bis
zum 30. September 2008 besteht für die Eigentümer Wahlfreiheit
zwischen den beiden Varianten. Ab dem 1. Oktober 2008 gilt folgendes:
1.
Jeder Eigentümer kann für sein Gebäude einen bedarfsorientierten
Energieausweis erstellen lassen. 2. Ein verbrauchsorientierter Ausweis
kann für solche Gebäude erstellt werden, die
-
mindestens fünf Wohnungen haben, oder
-
weniger als fünf Wohnungen haben und der Bauantrag nach dem 1.
November 1977 gestellt wurde, oder
-
das Gebäude bereits nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977
errichtet oder nachgerüstet wurde.
1. Der bedarfsorientierte Energiepass
Der Energiepass enthält alle Angaben zum Gebäudestandort, der
Gebäudenutzung, normiertem Nutzerverhalten und normierter Meteorologie.
Er ermöglicht Mietern bzw. Käufern von Gebäuden einen Überblick über den
zu erwartenden Energieverbrauch.
Ein Energiepass nach EnEV orientiert sich am Energiebedarf des Gebäudes.
Der bedarfsorientierte Energiepass ist bereits seit Inkrafttreten der
bisherigen Energieeinsparverordnung (EnEV) Pflicht im Falle von
Gebäudeneubau und -modernisierung. Mit der Änderung der EnEV im Jahr
2007 werden Bestandsgebäude ebenfalls diese Energiepässe benötigen.
Der Energieausweis gibt Antworten auf Detailfragen wie den Zustand der
Gebäudehülle, die Energieverluste der Heizungsanlage, die Höhe der
CO2-Emissionen und die Höhe des Gesamtenergiebedarfs. Weiterhin sind im
Energieausweis Modernisierungsvorschläge aufgeführt, die eine bessere
Klassifizierung des Gebäudes bewirken.
Die notwendige Datenaufnahme erfolgt im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung.
Hierbei wird das Gebäude umfassend erfasst:
-
Qualitäten und Abmessungen von Wänden, Decken, Fenstern usw.
-
Zustand von Heizungsanlage und Wärmeverteilung
-
Verbrauchsabrechnungen, Schornsteinfegerprotokoll usw.
Mit den ermittelten Daten wird vom Aussteller der Energiepass erstellt.
Bei der Übergabe des Passes werden dem Hausbesitzer die Ergebnisse und
die Modernisierungstipps erläutert.
2. Der verbrauchsorientierte Energieausweis
Der verbrauchsgestützte Energieausweis, wie er von den
Wohnungsbauunternehmen bevorzugt wird, misst lediglich den
Energieverbrauch. Über die verbrauchte Energiemenge, die beheizte
Grundfläche des Gebäudes, sowie den Klimafaktor lässt sich recht einfach
ein Kennwert für das Gebäude berechnen. Der Klimafaktor dient dazu, die
verbrauchte Energie in Relation zu den tatsächlichen meteorologischen
Randbedingungen des Gebäudestandortes zu setzen.
Da die
verbrauchsorientierte Kennwertberechnung stark abhängig vom
Nutzerverhalten ist, kann dieses Verfahren erst ab einer bestimmten
Nutzeranzahl verwendet werden.
Möglichkeiten und Chancen des Energieausweises
Eine
Möglichkeit der Kennzeichnung ist die Einordnung entlang eines
Farbverlaufs, wie er auch durch die Energieeinsparverordnung 2007
vorgesehen ist.

Die
Vor- und Nachteile von verbrauchsorientiertem und bedarfsorientiertem
Ausweis laut Deutscher Energieagentur (dena):
Welcher
Energieausweis die besseren Prognosen über den Energiebedarf bei
Bestandsgebäuden liefert, ist nicht einfach zu sagen. Beide Varianten
können für ein und dasselbe Gebäude völlig unterschiedliche Werte liefern.
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Verbrauch
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Bedarf
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Keine Detailaufnahme nötig, Abrechnungsunternehmen als mögliche
Dienstleister, Bei monatlicher Messwertaufnahme
Detailuntersuchung möglich, Verständlich für die Nutzer.
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Normierter Nutzer, Vergleichbarkeit von Gebäuden gewährleistet.
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Nutzerverhalten kann nicht genau beziffert werden. Nicht überall
Verbrauchsdaten vorhanden, Energetische Bewertung von
Einsparmaßnahmen nur bedingt möglich.
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Sehr genaue Aufnahme notwendig. Hohe Kosten für den Auftraggeber.
Heizkosten nicht abschätzbar. Wenig transparent für die Nutzer. Der
Informationsgehalt beider Varianten ist nicht identisch.
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Die Erstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises ist
wesentlich einfacher zu bewerkstelligen, kann aber natürlich keine
detaillierten Ergebnisse liefern, wie es der bedarfsorientierte Pass
ermöglicht. Das soll aber nicht heißen, dass ein Verbrauchsausweis
lediglich den Energiekennwert eines Gebäudes liefern muss. Eine Begehung
des Objektes sollte auf jeden Fall stattfinden und liefert im Ergebnis
meist auch erste Anhaltspunkte auf dem Weg zur energetischen Sanierung.
Sind
Maßnahmen für kostengünstige Verbesserungen der energetischen
Eigenschaften des Gebäudes (Energieeffizienz) möglich, ist der
Ausweisesersteller gehalten, dem Eigentümer mit der Ausstellung eines
Energieausweises entsprechende, begleitende Empfehlungen in Form von kurz
gefassten fachlichen Hinweisen auszustellen (Modernisierungsempfehlungen).
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| Wer stellt ihn aus? |
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Zur Ausstellung von verbrauchsorientierten Energieausweisen für
bestehende Gebäude sind berechtigt
-
Absolventen von Diplom-, Bachelor- oder Masterstudiengängen an
Universitäten, Hochschulen oder Fachhochschulen in
-
den Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen,
Technische Gebäudeausrüstung, Bauphysik, Maschinenbau oder
Elektrotechnik, oder
-
einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen
Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt auf einem unter
Buchstabe a genannten Gebiet.
-
Absolventen im Sinne der Nummer 1 Buchstabe a im Bereich Architektur
der Fachrichtung Innenarchitektur,
-
Personen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder
anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerwesen die
Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, sowie
Handwerksmeister der zulassungsfreien Handwerke dieser Bereiche und
Personen, die auf Grund ihrer Ausbildung berechtigt sind, ein solches
Handwerk ohne Meistertitel selbständig auszuüben,
-
staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker, deren
Ausbildungsschwerpunkt auch die Beurteilung der Gebäudehülle, die
Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder die
Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen umfasst, wenn sie
mindestens eine der im folgenden genannten Voraussetzungen erfüllen.
Bedarfsorientierte Energiepässe werden weiterhin nur
Bauvorlageberechtigte und andere Sachverständige ausstellen dürfen.
Voraussetzung dafür ist
-
während des Studiums ein Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des
energiesparenden Bauens oder nach einem Studium ohne einen solchen
Schwerpunkt eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in
wesentlichen bau- oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des
Hochbaus,
-
eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens,
oder
-
eine öffentliche Bestellung als vereidigter Sachverständiger für ein
Sachgebiet im Bereich des energiesparenden Bauens oder in wesentlichen
bau- oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus.
Energieausweise werden von den Partnern
des Aktionskreises Energie angeboten
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| Was kostet er? |
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Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises sind abhängig
davon, ob ein verbrauchsorientierter Energieausweis oder der
umfangreichere bedarfsorientierte Energiepass benötigt wird.
Der Preis eines bedarfsorientierten Energiepasses ist von der Größe des
Gebäudes abhängig und dürfte für ein Ein-oder Zweifamilienhaus
mindestens 300,- Euro kosten.
Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises auf Verbrauchsbasis
sind natürlich wesentlich geringer als bei einem Energiepass und dürften
sich zwischen 25 - 100,- Euro pro Gebäude belaufen.
Diese Kostenangaben stellen nicht mehr als eine vorsichtige Schätzung
dar und können im Einzelfall über- oder unterschritten werden!
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